KIOSK RootKit Versie 8.2 is de systeem- en gebruikersinterfacesoftware die is ontworpen voor een kiosk of internetkiosk. KIOSK RootKit Versie 8.2 vergrendelt de toepassing om de kiosk te beschermen tegen gebruikers. KIOSK RootKit Versie 8.2-software is ook een optie voor projecten die mogelijk niet eens kioskhardware gebruiken. Pc's kunnen worden geconfigureerd om te draaien in de kioskmodus, waardoor gebruikers geen toegang hebben tot bepaalde systeemfuncties.
versiegeschiedenis
- Versie 8.1 geplaatst op 2009-09-01
Registrierschlüssel Datenbank durch Benutzer erweiterbar
- Versie 8.2 geplaatst op 2009-09-01
RealVNC Server abgelöst durch Ultra-VNC Distributie
Programmadetails
Overeenkomst
EULA - Licentieovereenkomst voor eindgebruikers
KIOSK RootKit Versie 8.1 Lizenzvertrag
Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer
Persoon) und der Firma KUBA - EDV für das oben bezeichnete Softwareprodukt. In dem Sie das Softwareprodukt
installieren, erklären Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Falls Sie den
Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu
installieren oder zu verwenden. Das Softwareprodukt wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale
Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
1.
Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung.
Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet. KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Lizenzgewährung
KUBA - EDV gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche
Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren
und zu benutzen. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Vorm (d.h. auf einem Datenträger
abgespeichert), von einem Computer auf einen weiteren Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem
Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird*. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
(a) KIOSK RootKit Versie 8.1
Die KIOSK RootKit Freeware Versie darf nur für private Anwendungszwecke eingesetzt werden. Für den
geschäftlichen Einsatz wird die KIOSK RootKit Lizenz benötigt.
b) KIOSK RootKit 8.1 Demoversie
Sie sind berechtigt, die Demoversion der Software für die Dauer von 30 Tagen kostenlos und unverbindlich mit
Ihrer Hard- und Softwareumgebung auf Kompatibilität zu testen. Möchten Sie die Software nach diesem Zeitraum
weiterbenutzen, müssen Sie eine entsprechende Lizenz erwerben.
*eine 5er Lizenz beinhaltet die Nutzung von bis zu 5 gleichzeitigen Computer Installationen.
3. Beschreibung weiterer Rechte und Einschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von KUBA - EDV die Software abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu demontage.
(b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu
übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Materiële abgeleitete Werke zu erstellen.
(c) die Software und die persönlichen Lizenzdaten Dritten zugänglich zu machen.
d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ändern.
e) die Software zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu übertragen, vorausgesetzt,
der Empfänger stimmt allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die
Software nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.
4. Inhaberschaft an Rechten
Jegliche Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf
die Software und jeder Kopie davon liegen bei KUBA - EDV. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben
KUBA - EDV vorbehalten. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung
der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst
ist damit nicht verbunden. KUBA - EDV behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
5. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige schriftliche Materiële sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, die für
Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet,
auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von KUBA - EDV anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen.
Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten,
die Software wie auch das schriftliche Materiële ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Vorm
oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren
oder anders zu vervielfältigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Demoversion der Software
weitergeben, dürfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfältigen. Sie müssen jedoch stets
exakte Kopien weitergeben und dürfen diese auch nicht modifizieren. Für dieses Vervielfältigen dürfen Sie keine
Gebühren oder Ähnliches verlangen. Sie dürfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen
Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vorher die schriftliche
Einverständniserklärung von KUBA - EDV eingeholt zu haben.
6. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt
automatische ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des
Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, sowie das schriftliche Materiële zu
vernichten.
7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen
haften, die KUBA - EDV aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
8. Änderungen und Aktualisierungen
KUBA - EDV ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. KUBA - EDV ist
nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die die
Software nicht bei KUBA - EDV registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jeder ergänzende
Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software
betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
9. Gewährleistung und Haftung von KUBA - EDV
(a) KUBA - EDV gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe
des Datenträgers, auf dem die Software aufgezeichnet ist, dieser unter normalen Betriebsbedingungen und bei
normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
b) Sollte der gelieferte Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der
Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datenträger, einschließlich
eventuell angefertigter Sicherheitskopien und des schriftlichen Materialen und einer Kopie der Rechnung/Quittung
an KUBA - EDV oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.
c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 9 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung
behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
(d) Aus den vorstehend und unter 1 genannten Gründen übernimmt KUBA - EDV keine Haftung für die
Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt KUBA - EDV keine Gewähr dafür, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie
der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das Gleiche gilt für das die Software
begleitende schriftliche Materiaal. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundsätzlich brauchbar, so hat der
Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hoed KUBA - EDV, wenn die
Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
(e) KUBA - EDV haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens KUBA EDV verursacht zijnt. Gegenüber Kaufleuten wird auch eine Haftung für grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von KUBA - EDV zugesicherten Eigenschaften
bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist
ausgeschlossen.
10. Zuständigkeit
Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, dus wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland
angewendet. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Land und
Bundesgerichte vereinbart.
KUBA EDV Dienstleistungen
Stefan Kubatzki
Am Neheimer Kopf 71
59755 Arnsberg
Stand 30.07.2009