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versiegeschiedenis
- Versie 14.17.11.22 geplaatst op 2017-11-22
Nieuwe release.
Programmadetails
Overeenkomst
EULA - Licentieovereenkomst voor eindgebruikers
Endkunden-Lizenzvertrag
1 VERTRAGSGEGENSTAND
Dem Lizenznehmer wird von der concept/design GmbH (nachfolgend concept/design genannt) weder eine ausschlieliche noch eine bertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewhrt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. concept/design ist alleinige und ausschlieliche Eigentmerin/Inhaberin smtlicher an der Software, den dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen bestehenden. Der Lizenznehmer erhlt auer den hier geregelten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an der Software.
2 LIZENZAUSBUNG
Der Lizenznehmer darf die Software zur selben Zeit nur auf einem Computer einsetzen. Eine physikalische bertragung ist zulssig, jedoch keinesfalls eine elektronische, z.B. innerhalb eines Netzwerkes.
Der Lizenznehmer darf von der Software lediglich eine einzige Kopie ausschlielich zu Sicherungszwecken anfertigen. Dem Lizenznehmer ist es strikt untersagt, irgendwelche Eingriffe in die Software vorzunehmen, insbesondere, sie zu ndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilierender abgeleitete Werke erstellen. Bei einem Versto gegen die vorstehenden Unterlassungsverpflichtungen entfallen nicht nur smtliche Gewhrleistungsansprche, sondern der Lizenznehmer hat fr jeden Versto unter Ausschluss des Fortsetzungszumensammenhanges an concept/design eine Vertragsstrafe in Hhe von
5.000,00 euro (fnftausend) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen durch concept/design bleibt hiervon unberhrt. Unabhngig von der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird concept/design bei einem Versto gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzung widerrufen, ohne dass der Lizenznehmer einen Anspruch auf Rckerstattung der geleist Lizenzgebhr hat.
3 SCHUTZRECHTE
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von concept/design an der Software und den entsprechenden Dokumentationen (insbesondere Patente, Urheber- und daraus resultierende Verwertunge, Leistungsschutzrechte, Warenzeichen, Geschftsnisse) uneingeschrnkt an. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Rechte zu beachten, zu wahren und sich so zu verhalten, dass Beeintrchtigungen oder Verletzungen dieser durch ihn oder Dritte -soweit diese durch oder ber ihn in den Besitz der Software gelangt sind- vermieden Bzw. durch concept/design verfolgt werden knnen.
4 SOFTWAREAKTUALISIERUNGEN
concept/ontwerp kann jederzeit -ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein- die Software aktualisieren bzw. ndern. Aktualisierte und/oder vernderte Versionen der Software unterliegen den Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchfhrung der Registrierung einen Anspruch auf Erhalt der aktualisierten/vernderten Version der Software und nur insoweit er die jeweils dafr festgelegte weitere Lizenzgebhr entrichtet.
5 GEWHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Software ist testet und weist die in der Kurzdokumentation beschriebenen Funktionen auf. concept/design bernimmt keine Gewhr fr die Eignung der Software bezglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers.
concept/ontwerp bernimmt bezglich der berlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Versionen keinerlei Haftung und Gewhrleistung. Bei der Nutzung solcher noch nicht finalisierter Versionen knnen Fehlfunktionen und/oder Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Die Nutzung derartiger Software-Versionen erfolgt auf eigene Gefahr des Lizenznehmers und unterliegt einem vollstndigen Gewhrleistungs- und Haftungsausschluss, was der Lizenznehmer ausdrcklich zur Kenntnis genommen und auch akzeptiert hat. Solche Software-Versionen drfen einzig und ausschlielich zu Testzwecken genutzt werden.
Offensichtliche Mngel der Software hat der Lizenznehmer sptestens innerhalb von 8 (acht)Tagen nach Erhalt der Software gegenber seinem Vertragshndler oder concept/design anzuzeigen. Versteckte Mngel der Software sind unverzglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Auf Anforderung wird der Lizenznehmer die Software originalverpackt und kostenfrei an den Vertragshndler bzw. concept/design senden.
Bei Mngeln, die eine Nutzung der Software wesentlich beeintrchtigen, wird concept/design entweder den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Der Lizenznehmer hat nur dann einen Anspruch auf Minderung bzw. Rcktritt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist von mindestens 30 (dreiig) Tagen beseitigt wurde.
Fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit haftet concept/design uneingeschrnkt. Eine Haftung fr indirekte Schden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer wird sich gegen etwaige Schden durch Datenverluste durch regelmiges Speichern seiner Daten schtzen.
Soweit der Lizenznehmer die seitens concept/design angebotenen und online zur Verfgung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewhrleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfgung gestellten Softwareualaktisierungen htte beseitigt werden knnen.
6 BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
Verstt der Lizenznehmer gegen wesentliche Pflichten dieses Endkunden-Lizenzvertrages, so kann ihm concept/design die Nutzung der Software fr die Zukunft untersagen. Ferner kann concept/design in einem solchen Fall die Rcksendung der Software nebst Sicherungskopie oder aber die Vernichtung der Software nebst Sicherungskopie durch den Lizenznehmer nebst diesbezglicher schriftlicher Erklrung des Lizenznehmers verlangen.
7 ALLGEMEINES
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Lizenznehmer Vollkaufmann ist, verguld Detmold als vereinbarter Gerichtsstand.
nderungen und/oder Ergnzungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages bedrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen und bereinstimmenden Willenserklrungen beider Vertragsparteien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages unwirksam/nichtig sein oder werden, so berhrt das die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame/nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Regelungsinhalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung am ehesten entspricht.