Maak geweldige diavoorstellingen voor pc, dvd, tv of het web in slechts 4 stappen met Slideshow XL. Beleef uw foto's met een paar klikken. U uw professionele diavoorstellingen regelen met meer dan 170 facinerende dia-effecten, uw favoriete muziek en een opmerking voor elke foto. Deel uw diavoorstellingen op cd of dvd met behulp van de comfortabele, geïntegreerde burning module. Optimaliseer uw afbeeldingen met behulp van de meegeleverde fotobewerkingssoftware.
Extra functies zoals Image Viewer, Photo Album Printing of Screensaver Creation zijn ook beschikbaar. Veel sorteren functies en een beeldkwaliteitscontrole maken een vereenvoudigde afbeeldingsselectie mogelijk.
Functies:
- Diavoorstellingen maken voor pc, televisie, cd-rom, VCD, SVCD, DVD
- Meer dan 170 dia-effecten in het diavoorstellingsprogramma inbegrepen
- Eenvoudige selectie van dia-effecten op slepen en neerzetten
- Voeg je eigen muziek van audio-cd of harde schijf toe aan de diavoorstelling
- Individuele opmerkingen en ondertitels
- Autostart-cd maken
- Geïntegreerde verbrandingsmodule
- Uitgebreide beeldbewerkingssoftware met meer dan 50 foto-effecten
- Meerdere afdrukfuncties voor fotoalbum / portret enz.
- Manager Administratie voor diavoorstellingen
- Geïntegreerde slideshow-speler voor het presenteren van uw eigen diavoorstellingen
- Maak Screensavers met uw eigen foto's en muziek, ook compatibel met Windows VISTA
- Een webgalerie maken voor uw startpagina
versiegeschiedenis
- Versie 10.6.6 geplaatst op 2011-09-07
veel updates en bugfixes
Programmadetails
Overeenkomst
EULA - Licentieovereenkomst voor eindgebruikers
Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18. Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefÃ1/4hrten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installatie
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrÃ1/4cklich darauf hin, dass vor der Installatie jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installatie dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. DarÃ1/4ber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzufÃ1/4hren.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung fÃ1/4r eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht Ã1/4bernommen.
Der Lizenzgeber Ã1/4bernimmt keine Haftung fÃ1/4r die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafÃ1/4r, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genÃ1/4gt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet fÃ1/4r einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigefÃ1/4hrten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fÃ1/4r alle darauf zurÃ1/4ckzufÃ1/4hrenden Schäden ohne Beschränkung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fÃ1/4r darauf zurÃ1/4ckzufÃ1/4hrende Personenschäden unbeschrät. FÃ1/4r Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernÃ1/4nftigerweise zu rechnen oorlog. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (LizenzgebÃ1/4hr, RegistrierungsgebÃ1/4hr), unabhängig davon, ob es sich um AnsprÃ1/4che des Vertragsrechtes, um SchadensersatzansprÃ1/4che oder andere HaftungsansprÃ1/4che handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er fÃ1/4r den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetreten schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch fÃ1/4r den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
In allen Ã1/4brigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberÃ1/4hrt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschÃ1/4tzt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Li- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dÃ1/4rfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
A. Bedingungen fÃ1/4r Shareware-Version der Software:
Sie die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Versie nur unter BerÃ1/4cksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Vorm, wie es vom Lizenzgeber zur VerfÃ1/4gung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine GebÃ1/4hren fÃ1/4r die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-reder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-cd's, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kosten verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die Ã1/4blichen Entgelte fÃ1/4r Shareware-Programme und -Sammlungen Ã1/4berigenstede Beträge uit.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrÃ1/4cklich untersagt.
B. Bedingungen fÃ1/4r die lizenzierte Versie:
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer fÃ1/4r die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönl nliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
· die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
· die Software Ã1/4ber ein Netz oder einen DatenÃ1/4bertragungskanal von einem Computer auf einen Computer zu Ã1/4bertragen;
· die Software abzuändern, zu Ã1/4bersetzen, zurÃ1/4ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder demontage;
· abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Ãœberlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der DatenfernÃ1/4bertragung erfolgt. Bei beiden Ãœberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer KÃ1/4ndigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet fÃ1/4r alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Ã"nderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur VerfÃ1/4gung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail Ã1/4ber Produktneuerungt, insofern eine gÃ1/4ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie solche geknzeichnet sind oicht nicht.
8. Sonstiges
Händelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut fÃ1/4r den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt.
Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows"; "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgefÃ1/4hrten Applikationen sind urheberrechtlich geschÃ1/4tzte Programme.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der Ã1/4brigen Bestimmungen nicht berÃ1/4hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
Sonthofen, im September 2004
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