SuperEasy Photo Booster 1.1.3056

Licentie: Gratis proefperiode ‎Bestandsgrootte: 8.70 MB
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SuperEasy Photo Booster herkent automatisch gebieden in uw foto's die kunnen worden geoptimaliseerd en toont u de verbeterde foto in een preview direct. Op deze manier u direct het origineel en de verbeterde foto vergelijken. SuperEasy Photo Booster doet de volledige beeldbewerking voor je. Of het nu gaat om achtergrondafbeeldingen, feestfoto's of vakantiekiekjes - SuperEasy Photo Booster optimaliseert uw afbeeldingen automatisch, snel en professioneel. Gratis fotobewerking tijdens de proefperiode. De belangrijkste kenmerken: - Heldere/donkere correctie en correctie wazige foto's - Automatische foto-optimalisatie met preview - Contrast en kleurcorrectie - Eliminatie van mist en andere weersinvloeden

versiegeschiedenis

  • Versie 1.1.3056 geplaatst op 2015-01-22
    Geen

Programmadetails

Overeenkomst

EULA - Licentieovereenkomst voor eindgebruikers

Auteursrecht (c) 1999-2015 SuperEasy Software GmbH Co. KG (Alle Rechte vorbehalten) LIZENZVEREINBARUNG Achtung! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM UND VOLLSTNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN! I. Nutzungsbedingungen II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung IV. Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand I. Nutzungsbedingungen Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz fr die o.g. Software erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software. Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll sterven Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt, muss fr jede Installatie eine eigene Nutzerlizenz erworben werden. Das Vermieten, Verleihen oder die Abnderung der Software ist nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Demontlierung der Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilitt eines unabhngig geschaffenen Computer- programms erforderlich sind, zu erhalten. Händelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete Versie (Shareware), dus darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes nicht weiter werden. Manipulationen am Programm selbst, am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine uneingeschrnkte Weiternutzung des Programms ermglichen, sind unzulssig und werden strafrechtlich verfolgt. II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt, die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen vernetzt sind. III. Haftungsbeschrnkung und Gewhrleistung Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software, mit der Sie Daten bearbeiten mchten, die einen wirtschaftlich relevanten Wert darstellen, zunchst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten testen. Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfgung gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet werden knnen, kann vom Hersteller keine Gewhrleistung fr das korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck bernommen werden. Der Hersteller bernimmt keine Gewhrleistung fr Mngel oder Schden, die auf eine Vernderung der Software durch Dritte oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurckzufhren sind. In diesen Fllen bernimmt der Hersteller insbesondere keine juristische Haftung fr Folgeschden. Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine nachvollziehbare und nachprfbare Beschreibung des Mangels zur Verfgung zu stellen. Die Gewhrleistungsfrist betrgt 24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an. Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen Mangels fhrt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurckzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebhr zu verlangen. Weitere Ansprche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprche gegenber dem Hersteller sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlssigen oder vorstzlichen Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner Erfllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschrnkung gilt fr alle Schadensersatzansprche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst jedoch nicht Schden, fr die eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Fr sonstige mittelbare Schden, Mngelfolgeschden oder entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend beschrnkten Weise. IV. Allgemeines, Teilgltigkeit und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Verdrag inzake contracten voor de internationale verkoop van goederen) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand fr alle Streitig- keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist ausschlielich Dortmund (Deutschland). Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lckenhaft sein oder werden, dus wird hierdurch die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. SuperEasy Software GmbH Co. KG