VvW Control 2017

Licentie: Gratis proefperiode ‎Bestandsgrootte: 118.94 MB
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Projectbeheersing wordt belangrijker bij architectuur- en ingenieursbureaus. Maar continu Verificatie van economisch succes wordt ook voor planbureaus belangrijker om snel te kunnen reageren op ongewenste ontwikkelingen. Een goed ontworpen, goed gestructureerd projectmanagement als VVW Control 2017 CS stelt u in staat om op elk gewenst moment kosten en prestatieniveau te bekijken. U bent in staat om toegang te krijgen met muisklik alle sector unified key figures ontwikkeld en gestandaardiseerd door PeP-praktijk initiatief. Op basis van deze PeP-7 sleutelfiguren bouwde VVW GmbH verdere sleutelfiguren snel en gemakkelijk toegankelijk via vooraf gedefinieerde rapporten. Verder u bestaande rapporten aanpassen of nieuwe rapporten genereren. U zult verbaasd zijn door eenvoudige en duidelijke menu prompt van controle. Naast aspecten van controlling en intern projectmanagement biedt VVW Control 2017 CS extra faciliteiten voor kantooradministratie. Er zijn tal van modules van administratie ondersteunt u om workflows aan te scherpen en om transparantie te creëren op alle deelnemers. Zo bent u in staat om de productiviteit en efficiëntie te verhogen. Met VVW Control 2017 CS krijgt u de perfecte oplossing voor het controleren, intern projectmanagement en kantoorbeheer op basis van de gebruikelijke PeP-7 standaard. Zo wordt u ondersteund om uw strategische beslissingen te nemen en om uw taken uit te voeren. VVW Control 2017 CS is modulair gebouwd en beschikbaar door volgende versies: 1. time tracking (Zeiterfassung) 2. tijd bijhouden en controleren (Zeiterfassung + Controlling) 3. tijd het volgen, controleren en de prijsboekhouding (Zeiterfassung + Controlerend + Honorarberechnung)

versiegeschiedenis

  • Versie 2017 geplaatst op 2016-11-15

    EULA - Licentieovereenkomst voor eindgebruikers



    Lizenzbedingungen (Lizenzbedingungen)

    fr die berlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) een ihre Abnehmer (- Anwender -)

    1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller berlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschrnkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen demler Herstel zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unverndert beizubehalten.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen enpricht.

    2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch umfasst als zulssige Nutzungshandlungen:
    a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie edelstenen 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gems 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und welchen Mitntel.

    4. Der Anwender bewahrt die Software so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und Personen anderen, die mit der Software in Berhrung kommen, aufzuerlegen.

    3 Installatie und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datentrger eine einzige funktionsfhige Kopie auf einen Massenspeicher bertragen (Installatie).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, so verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, so darf der Anwender von dem Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, so darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werd folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) fr den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen fr Clients (2 bis 5, 6 bis 20, unlimited) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeit mitig der Software arbeiten) unterschieden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (onbeperkt) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren, beliebig oft zu installieren. Dies gilt auch fr Notebooks, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihremn Heim-PC installieren und zuzen nut.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung fr unbegrenzte Installationen an weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programmpflege, Updates, Interoperabilitt

    1. Updates und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand diees Vertrages, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werd verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Updates) angeboten. Fr Updates kann insoweit eine gesonderte Gebhr, als die fr die Software erhobene Lizenzgebhr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte ung und setzen den Abschluss eines gesonderten Vergestra voraus.

    6 Weitergabe der Software

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung bertragen wurde, nur so wie sie ihm bergeben wurde, d. h. den Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts wegebiteren, wobei zugleich das eigene Nutzungsrecht des Anwenders erlischt. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software hingegen weder endgltig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zhlen, in sonstiger Weise zugngmacht ge werden.

    2. Eine bertragung des Programms durch berspielen in jeder Vorm ist unzulssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzglich den bernehmer mitsitzilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise an Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschftsmssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    7 Gewhrleistung

    1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgem genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Programma oder Daten als urschlich fr die Funktionsstrung anzusehen sind.

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlosseni Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, so verlngert sich die Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspf verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung fr Schden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jewei typisch, vorhersehbare Schden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere fr eine regelmssige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eeten vermut Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen Sicherungsmassnahmen ergreifen muss.
    Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Awanduf reprodubarzier sind.

    9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen in ihrer jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen unverzglich schriftlich benachrichtigt hat.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das betreffende Programm fristlos kndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender fr den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    10 Kndigung und Rckgabepflicht

    1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt de depiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragswidrigen Geuch macht.

    2. Im Falle der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberhrt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, fr den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm berlassenen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurckzugeben.

Programmadetails